WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Die berufliche Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers wird maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe geprägt, die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung durchzuführen.
Die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses dient einerseits Kontrollfunktionen z.B. hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung oder der Berichterstattung über die Lage des Unternehmens einschließlich der Prüfung, ob Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Andererseits ist die Prüfung nach § 316 Abs. 1 HGB Voraussetzung dafür, dass der Jahresabschluss festgestellt werden kann. Unterbleibt eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, so ist eine Feststellung nicht möglich. Daraus können sich zivil-, straf- und steuerliche Konsequenzen für den Geschäftsführer und die Gesellschaft ergeben.
Unser Ziel:
Unser Ziel ist es, im Rahmen der Wirtschaftsprüfung zusätzlich einen Mehrwert durch unsere Beratungsleistung für die Unternehmen zu erbringen. Aufgrund unserer Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer sind wir gewohnt, Prozesse im Unternehmen zu analysieren und zu bewerten sowie einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Wir wollen unsere Beratungsleistung im Rahmen der uns erteilten Aufträge so gestalten, dass wir insbesondere Ihre innerbetrieblichen Prozesse vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen mit Ihnen diskutieren, um sie zu verbessern und die Effizienz zu steigern. Dabei unterstützen wir auch die Kontrollorgane bei der Überwachung der Geschäftsführung. Wir möchten, dass ihnen bei der Erfüllung der gesetzlich auferlegten Verpflichtungen ein Zusatznutzen entsteht.
Die Schwerpunkte im Bereich der Wirtschaftsprüfung sind:
Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
Prüfung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen (z.B. bei Beteiligungserwerb, Unternehmensgründungen oder Aufnahme neuer Gesellschafter)
Konzernabschlusserstellungen und –prüfungen
Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)