JAHRESABSCHLUSS­ERSTELLUNG
& BILANZPOLITIK

Rechnungslegung unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerlicher Vorschriften,  verbunden mit dem Einsatz bilanzpolitischer Instrumente, z.B. Optimierung der Unternehmensergebnisse, Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen, Ausweisfragen der Kapitalkonten als Eigen- oder Fremdkapital stellen einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften

  • Erstellung von sog. Einnahme – Überschußrechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG

  • Erstellung von Konzernabschlüssen

  • Hilfestellung bei der Offenlegung des Jahresabschlusses im elektrischen Bundesanzeiger unter Berücksichtigung der Offenlegungserleichterungen

  • Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsprüfung

  • Bilanzielle Kennzahlenanalyse und Einsatz bilanzpolitischer Instrumente

    Die vormals steuerlich motivierte Maxime bei Kapitalgesellschaften „Arme Gesellschaft – reicher Gesellschafter“ gilt heute nicht mehr.
    Die Jahresabschlusserstellung muss Mittelwege zwischen steuerlicher Optimierung und ratingorientierter Bilanzpolitik finden!