DEKLARATIONS­BERATUNG ­UND ­RECHNUNGSLEGUNG

Das klassische Aufgabengebiet der Steuerberatung ist seit jeher die steueroptimierende Erfüllung von Formalpflichten (z.B. Steuererklärungen jeglicher Art). Hierbei steht unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Steuerpflichtigen insbesondere die vorteilhafte Ausübung gesetzlich geschaffener Wahlrechte im Vordergrund (Beispiele: Veranlagungsart, Abschreibungswahlrechte, Verlustberücksichtigung, Einzelnachweis versus Pauschalregelungen usw.).

Im Einzelnen handelt es sich um folgendes Leistungsangebot :

Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen und Hilfestellung bei sonstigen auferlegten Formalpflichten durch die Finanzbehörden (z.B. Steuerveranlagung von Arbeitnehmern oder Rentnern, Steuerpflichtigen mit Vermietungseinkünften und/oder Einkünften aus Kapitalvermögen usw., Einzelunternehmern, Freiberuflern, Gesellschaftern, Gesellschaften, Erstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen etc.)