SPEZIALISIERTE BERATUNG IM GESUNDHEITSWESEN

Beratung von Ärzten und sonstigen Heilberufen

Die Fachberaterausbildung beinhaltet folgende Themenschwerpunkte

  • Aufbau und Entwicklung des deutschen Gesundheitswesens

  • Grundlagen des Arzt- und Kassenarztrechts (Berufsrecht, Vertragsarztwesen, Abrechnungsfragen, besondere Versorgungsformen (Selektivverträge, Hausarztmodelle), Arzthaftungsrecht

  • Ausprägungen von Berufsausübungsgemeinschaften – Gemeinschaftspraxen (überörtlich, Job-Sharing etc.)  und Organisationsgemeinschaften (Praxis- und Apparategemeinschaften etc.)

  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

  • Kooperationen mit Krankenhäusern (Belegarztwesen, Konsiliararzt etc.)

  • Steuerrecht in der ärztlichen Praxis (Besonderheiten im Ertrags, Umsatz- und Gewerbesteuerrecht)

  • Betriebswirtschaftliche Fragestellungen  in der ärztlichen Praxis (Praxisführung, Individuelle Gesundheitsleistungen, Marketing und Werbung, Controlling, Qualitätsmanagement, Sanierung von Arztpraxen)

  • Steuerrecht in der ärztlichen Praxis (Besonderheiten im Ertrags, Umsatz- und Gewerbesteuerrecht)

Wir bieten umfassende Beratung für Ärzte, Zahnärzte, sonstige Heilberufe und Apotheken und begleiten bereits seit vielen Jahren Angehörige aus diesem Branchensegment auf ihrem beruflichen und privaten Weg.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fachberaterausbildung haben wir zudem in unserer Kanzlei die Fachberaterqualifikation des Deutschen Steuerberaterverbandes für den Bereich des Gesundheitswesens erlangt.

Betriebswirtschaftliche Beratung und vorausschauende Steuerplanung bei Ärzten

Aus einer aufbereiteten betriebswirtschaftlichen Auswertung lassen sich für den Arzt als Unternehmer regelmäßig folgende Fragen beantworten:

  • Wie hoch sind meine Praxiseinnahmen und aus welchen Bereichen stammen diese?

  • Welche monatlichen Fixkosten entstehen mir?

  • Sind bestimmte Kosten im Vergleich zu den Fachkollegen zu hoch (Benchmark)?

  • Welche Gewinnentwicklung ist absehbar; wie ist diese im Vergleich zum Vorjahr zu bewerten

  • Welche Liquidität verbleibt mir, nachdem ich Steuerzahlungen, Vorsorgeaufwendungen und sonstige gebundene Entnahmen (Miete oder privater Kapitaldienst usw.) getätigt habe?

  • Wo ist eigentlich mein Gewinn?

Im Vordergrund stehen somit alle Maßnahmen zur

  • Erhaltung der Liquidität

  • Optimierung der Kosten

  • Investitionsplanung

  • Finanzierungsoptimierung

  • Optimierung der Steuerzahllast

Vertragsgestaltungen

Anlässlich von Sonderberatungsanlässen können wir zusammen mit unseren  Kooperationspartnern und unserem Netzwerk umfassende steuerliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung aus einer Hand bieten. Nachfolgend seien einige Beratungsanlässe genannt:

  • Umfassende Beratung bei Praxisübernahmen oder Existenzgründungen und deren Umsetzung

  • Beratung und Gestaltung anlässlich der Begründung von Praxiskooperationen (Teilgemeinschaftspraxis; Praxisgemeinschaften usw.)

  • Investitionsplanung und Finanzierungsberatung bei Neugründungen oder Erweiterungen

Wirtschaftsberatung auf privater Ebene

Entscheidend für eine umfassende qualifizierte Beratung ist aber in den meisten Fällen ein über die Praxisebene hinausgehender Beratungsansatz. Themen wie Vermögensvorsorgeplanung, Planung des frei disponiblen Nettoeinkommens, Finanzierbarkeit von Investitionen in der Privatsphäre (z.B. Immobilie) usw. stehen diesbezüglich regelmäßig im Vordergrund. Aus der Erstellung einer turnusmäßigen privaten Vermögensbilanz lassen sich Entwicklungen und Erkenntnisse zur Entwicklung der Vermögensstruktur erkennen.

Steuerrechtliche Beratung

In der steuerlichen Beratung stehen beispielhaft folgende Problemfelder im Vordergrund:

  • Umsatzsteuerpflicht von ärztlichen Leistungen (Gutachten, z.T. IGeL-Leistungen)

  • Umsatzsteuerliche Einordnung anderer Heilberufe

  • Gewerbesteuerpflicht bestimmter Kooperationsformen

  • Gewerbesteuerliche Abfärbung bei evtl. Nebentätigkeiten (z.B. Verkauf diätischer Lebensmittel)

  • Steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung